Art des Visums - Touristenvisum
Möglich für Individual- und Gruppenreisende. Beantragung
ist derzeit nur über Reisebüros möglich.
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1
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Visumsantrag
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bitte dem Link folgen und das
Formular ausdrucken und ausfüllen.
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Auftrag an uns
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3
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Reisepass
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Gültigkeit des Reisepasses - mindestens 6 Monate nach Ausreisedatum
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4
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Passbilder
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1
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Reisebestätigung/Referenz |
Genehmigung aus Iran mit einer entsprechenden Referenz-Nummer.
Diese Genehmigung wird vom dortigen touristischen Partner (Reiseagentur) beim iranischen Außenministerium beantragt. Der Antragsteller muss bei seiner Visumbeantragung dann die Referenznummer und das Ausstellungsdatums dieser Genehmigung vorlegen bzw. benennen.
oder
Die Botschaft beantragt beim Einreichen der Visumunterlagen eine Genehmigung für die touristische Reise. Dieser Prozess ist sehr zeitaufwändig (ca. 4 bis 6 Wochen).
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6
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für Deutsche Antragsteller
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Deutsche
Antragsteller bitte dem Link folgen und das Formular ausdrucken und
ausfüllen. |
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gültige Aufenthaltstitel für "nicht deutsche" Antragsteller
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Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung ihrer
gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (gut lesbare Kopie ist ausreichend).
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Art des Visums - Geschäftsvisum
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1
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Visumsantrag
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Um Ihre Unterlagen schneller zu bearbeiten, bitten wir Sie, die ausgefüllten
Anträge im Computer ausdrucken.
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2
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Auftrag an uns
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3
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Reisepass
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Gültigkeit des Reisepasses - mindestens 6 Monate nach Ausreisedatum
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4
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Passbilder
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2
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Firmenschreiben
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Schreiben des deutshen Unternehmens muss an die Botschaft gerichtet sein und
sollte folgenden Inhalt haben: Namen des Reisenden, Grund der Reise, Aufenthaltsort im Iran,
Anschrift des iranischen Unternehmens, Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens
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6
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Einladung
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Ihr Geschäftspartner muss eine förmliche Einladung über das Aussenministerium
in Iran beantragen. Das Ministerium faxt dann ein Telex an die Botschaft.
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für Deutsche Antragsteller
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Deutsche
Antragsteller bitte dem Link folgen und das Formular ausdrucken und
ausfüllen. |
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gültige Aufenthaltstitel für "nicht deutsche" Antragsteller
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Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung Ihre
gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (gut lesbare Kopie ist ausreichend).
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