Neuseeland - Einreisebestimmungen und Konsulargebühren
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten als Tourist oder Geschäftsreisender kein Visum. Jedoch seit dem 1. Oktober 2019 müssen alle Flugreisenden / Kreuzfahrtreisenden aus 60 Ländern im Rahmen der visumfreien Einreise (Visa Waiver) vor Einreise eine Einreisegenehmigung (NZeTA -Electronical Travel Authority) beantragen. Das NZeTA ist bis zu 2 Jahre gültig und kostet NZD $ 23,00 zuzüglich einer Tourismusabgabe in Höhe von NZD $ 35,00. |
Für die Beantragung eines Visums benötigen wir folgende Unterlagen:
1 | 1x Antrag zur Erstellung eines NZeTA durch Visa ? Wie | |
2 | 1x unser Auftragsformular | |
3 | Erforderliche Unterlagen | folgende Dokumente bitte uns per Email in einzelnen Dateien zusenden
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Gebühren und Bearbeitungsdauer
Für die Beantragung eines E-Visa berechnen wir eine gesonderte Service-/Bearbeitungsgebühr und erheben zusätzlich für den ausländischen Zahlungsverkehr (Visumgebühr) im E-Visa-Onlinesystem eine Transaktionsgebühr (siehe untenstehende Übersicht).
Unsere normale Bearbeitungsdauer für die Antragstellung beträgt mindestens 8 Arbeitstage. Bei einer schnelleren Bearbeitung von weniger als 8 Arbeitstagen berechnen wir eine Zusatzgebühr in Höhe von 24,75 € inkl. MwSt.
Ein NZeTA berechtigt zur mehrfachen Einreise innerhalb von 2 Jahren maximal bis zum Ablauf des Reisepasses. Die Bearbeitungsdauer des Immigrations Department beträgt 3 bis 5 Tage.
Visumkategorie | Gebühr für NZeTA inkl. Touristenabgabe | Transaktionsgebühr inkl. MwSt. | Visa ? Wie Servicegebühr Netto / Brutto |
NZeTA -Visa | NZD $ 58,00 | 7,50 € | 50,00 /59,50 € |
Bei einer schnelleren Bearbeitung (Express) erheben wir eine Zusatzgebühr in Höhe von 22,61 Euro je Antragsteller unter der Berücksichtigung der Bearbeitungsdauer der Einreisebehörden in Neuseeland.